Die Verlängerung aus Stahl ist für Geräteträger, z. B. einen Salzstreuer oder sonstige Geräte, die am Fahrzeug angebracht werden.
Hinweis: Die Verlängerung hat keine Strassenzulassung und ist somit nicht für den Anhängerbetrieb oder sonstige Verwendung im Straßenverkehr freigegeben.